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tramonto in Fuerteventura con persone

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 Zufriedener Kunde mit Rollermiete auf Fuerteventura - Unvergessliches Erlebnis mit Fuerte Rent

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Sí. Te aseguramos el modelo Scooter o Scrambler (con marchas) pero, por razones de disponibilidades importante confirmar las reservas con antelación.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

MIETVERTRAG Motorräder und Fahrräder

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR MOTORRÄDER UND FAHRRÄDER

ARTIKEL 1. NUTZUNG DES MOTORRADS/FAHRRADS

1.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad/Fahrrad verantwortungsbewusst zu benutzen, die Verkehrsregeln sowie die Herstellerangaben zu beachten.

1.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad/Fahrrad in folgenden Fällen nicht zu benutzen:

  • Entgeltlicher Personentransport.

  • Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Gegenstände.

  • Teilnahme an Wettbewerben oder Ausdauerprüfungen.

  • Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem schädlichen Einfluss.

  • Transport illegaler oder gefährlicher Waren.

  • Transport einer höheren Anzahl an Personen oder Ladung als erlaubt.

  • Transport lebender Tiere (außer Haustiere mit Genehmigung).

1.3. Nur im Vertrag aufgeführte Personen über 18 Jahre mit gültigem Führerschein dürfen das Motorrad fahren. Der Mieter muss den Führerschein bei Vertragsunterzeichnung vorlegen.

1.4. Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad/Fahrrad bei Nichtgebrauch verschlossen und gesichert aufzubewahren sowie die Fahrzeugdokumente sorgfältig zu behandeln.

1.5. Der Mieter darf das Motorrad/Fahrrad oder Teile davon nicht abtreten, untervermieten, verkaufen oder belasten.

1.6. Im Falle einer Panne oder Störung muss der Mieter das Motorrad/Fahrrad sofort anhalten und den Vermieter oder den autorisierten Pannendienst kontaktieren.

1.7. Die Nutzung des Motorrads außerhalb städtischer Gebiete oder auf Autobahnen ist untersagt, es sei denn, es wurde eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen.

1.8. Der Transport des Motorrads/Fahrrads mit Schiffen, Zügen, Lastwagen oder Flugzeugen ist ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.

1.9. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Missachtung dieser Bedingungen entstehen.

ARTIKEL 2. ZUSTAND DES MOTORRADS/FAHRRADS

2.1. Der Vermieter übergibt das Motorrad/Fahrrad in gutem Zustand, mit Reifen in einwandfreiem Zustand.

2.2. Der Mieter ist verantwortlich für den Ersatz beschädigter oder verlorener Reifen.

2.3. Technische Änderungen oder Veränderungen am Erscheinungsbild des Motorrads/Fahrrads sind ohne Genehmigung untersagt.

ARTIKEL 3. PREIS, DAUER UND VERLÄNGERUNG

3.1. Der Mietpreis wird im Vertrag gemäß aktueller Preisliste festgelegt.

3.2. Der Preis beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Zusätzliche Versicherungen müssen separat abgeschlossen werden.

3.3. Die Abrechnung erfolgt in 24-Stunden-Zeiträumen. Es gibt eine Kulanzzeit von 59 Minuten. Bei verspäteter Rückgabe fallen zusätzliche Gebühren an.

3.4. Eine Mietverlängerung unterliegt dem aktuellen Tarif.

3.5. Die Kaution darf nicht zur Verlängerung der Mietdauer verwendet werden.

3.6. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt. Eine Rückgabe an einem anderen Ort ist kostenpflichtig.

3.7. Die Miete endet mit Rückgabe des Motorrads/Fahrrads und der Schlüssel während der Bürozeiten.

ARTIKEL 4. ZAHLUNGEN

4.1. Der Mieter zahlt:

  • Mietpreis, Versicherungen, Ausrüstung und Zusatzleistungen.

  • Selbstbeteiligung oder maximale Haftung im Schadensfall.

  • Entschädigung bei Stillstand des Fahrzeugs durch eigenes Verschulden.

  • Kosten für falschen Kraftstoffgebrauch.

  • Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße.

  • Kosten für Rückholung des Fahrzeugs aus städtischen Verwahrstellen.

  • Schäden gegenüber Dritten oder dem Vermieter.

4.2. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder bar. Bei Fremdwährungszahlung fällt eine Verwaltungsgebühr von 3 % an.

4.3. Der Vermieter kann ausstehende Beträge mit der Kaution verrechnen oder gerichtlich einfordern.

ARTIKEL 5. VERSICHERUNGEN FÜR MOTORRAD/FAHRRAD

5.1. Die Miete beinhaltet die gesetzliche Haftpflichtversicherung, nicht jedoch Diebstahl-, Verlust- oder Schadensversicherung.

5.2. Der Versicherungsschutz richtet sich nach der abgeschlossenen Police.

5.3. Zusätzliche Versicherungen müssen separat abgeschlossen und bezahlt werden.

5.4. Eine Selbstbeteiligung oder maximale Haftung zu Lasten des Mieters wird vereinbart.

5.5. Mit Vertragsunterzeichnung akzeptiert der Mieter die Versicherungsbedingungen.

5.6. Die gesetzliche Haftpflicht hat einen durch Gesetz festgelegten Deckungsrahmen. Die Selbstbeteiligung bei anderen Risiken beträgt 500 Euro.

5.7. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn kein Unfallbericht oder polizeiliche Anzeige innerhalb von 48 Stunden vorgelegt wird.

5.8. Die Selbstbeteiligung entfällt ebenfalls bei Verstößen gegen Artikel 1.

5.9. In diesen Fällen haftet der Mieter vollständig für entstandene Schäden.

5.10. Bei Unfall oder Vertragsverstoß kann der Vermieter das Fahrzeug entziehen und den Vertrag kündigen.

ARTIKEL 6. NICHT VERSICHERTE RISIKEN

6.1. Die Miete beinhaltet keine Zusatzversicherungen wie z. B. für Personenschäden des Fahrers.

6.2. Diese können separat durch den Mieter abgeschlossen werden.

6.3. Der Mieter trägt das volle Risiko für nicht versicherte Schäden.

6.4. Bei Unfall oder Vertragsverstoß kann der Vermieter das Fahrzeug entziehen und den Vertrag kündigen.

ARTIKEL 7. WARTUNG UND REPARATUREN

7.1. Der Mieter muss das Fahrzeug alle 500 km zur Inspektion bringen. Zuwiderhandlung wird mit 100 Euro Strafe belegt.

7.2. Normale Abnutzung trägt der Vermieter. Bei Pannen ist sofort der Vermieter oder der autorisierte Pannendienst zu informieren.

7.3. Der Mieter muss alle 1000 km die Motorflüssigkeiten kontrollieren und nachfüllen.

7.4. Die Kosten für das Nachfüllen der Flüssigkeiten werden vom Mietpreis abgezogen.

7.5. Reparaturen dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters beauftragt werden.

7.6. Bei Mietdauer über einem Monat muss das Fahrzeug alle 30 Tage zur Kontrolle übergeben werden.

ARTIKEL 8. KRAFTSTOFF

8.1. Der Kraftstoff ist Sache des Mieters.

8.2. Der Mieter muss den geeigneten Kraftstoff verwenden und haftet für Schäden bei Fehlbetankung.

8.3. Das Fahrzeug muss mit demselben Kraftstoffstand zurückgegeben werden. Andernfalls fällt eine Nachfüllgebühr an.

ARTIKEL 9. KAUTION

Der Mieter hinterlegt eine Kaution von 200 Euro zur Abdeckung möglicher Schäden. Diese wird bei Vertragsende zurückerstattet, sofern keine offenen Kosten bestehen.

ARTIKEL 10. NACHFOLGENDE ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN

Der Vermieter kann zusätzliche Beträge von der Kaution oder der Kreditkarte des Mieters einziehen.

ARTIKEL 11. VERWALTUNG VON STRAFEN/VERSTÖSSEN

Der Mieter ist für Verkehrsverstöße und Bußgelder verantwortlich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben.

ARTIKEL 12. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

  • Stornierung mehr als 7 Tage vorher: Rückerstattung abzüglich 10 %.

  • Stornierung weniger als 7 Tage vorher: Gutschein über den Betrag, ein Jahr gültig.

  • Keine Vorankündigung: Keine Rückerstattung.

ARTIKEL 13. VERTRAGSÄNDERUNGEN

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Parteien.

ARTIKEL 14. DATENSCHUTZ

Der Mieter stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung und zu Werbezwecken zu. Er hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung seiner Daten.

ARTIKEL 15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht. Zuständig sind die Gerichte des Ortes, an dem der Vertrag unterzeichnet wurde.

ARTIKEL 16. ANHANG ZUR SCHADENSBEWERTUNG

Eine Preisliste zur Bewertung von Schäden am Motorrad/Fahrrad wird in fünf Kategorien unterteilt.

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Kaution - Kaution

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